Rechtliche Informationen
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Dezember 2025. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Globex Logistics GmbH und unseren Kunden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle laufenden und zukünftigen Verträge, Angebote und Aufträge der Globex Logistics GmbH für Verkauf, Reparatur, Umbau, Wartung, Montage von Containern sowie Lieferung von Waren und Geräten.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Mit Annahme der Lieferung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
2.1 Angebote von Globex Logistics sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen binden Globex Logistics nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger Nebenkosten (Transport, Verpackung, Versicherung).
3.2 Preise in Angeboten sind 5 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben.
3.3 Verpackung, Porto, Frachtkosten, Lagerung, Handling, Funktionskontrollen und Zoll werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Globex Logistics kann vor Leistungserbringung Vorauszahlungen verlangen.
4.2 Zahlungen werden zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die Hauptforderung angerechnet.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz fällig. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsunfähigkeit oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage kann Globex Logistics die Restschuld fällig stellen und Lieferungen aus anderen Verträgen verweigern.
4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
5. Lieferung, Transport und Gefahrübergang
5.1 Transport der Ware an den vom Kunden bezeichneten Ort gilt als erfolgt, sobald die Ware an diesem Ort geliefert wird und abgeladen ist.
5.2 Sofern keine schriftliche Lieferfrist vereinbart wurde, ist Globex Logistics berechtigt, den Liefertermin einseitig festzulegen. Angaben zu Lieferdatum und Uhrzeit sind stets unverbindlich, es sei denn, eine feste Frist wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.3 Die Lieferung kann zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.4 Die Lieferung kann nur ausgesetzt werden, solange der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Ebenso verlängert sich die Lieferzeit bei Umständen, die Globex Logistics nicht zu vertreten hat.
5.5 Zusätzliche Kosten, die entstehen, weil der Lieferort nicht öffentlich zugänglich ist oder mit den vorgesehenen Transportmitteln nicht erreicht werden kann, trägt der Kunde.
5.6 Globex Logistics haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung. Überschreitungen von Lieferzeiten berechtigen nicht zu Schadensersatz, Vertragsrücktritt oder Leistungsverweigerung durch den Kunden.
5.7 Vereinbarte Lieferzeiten sind keine Fixtermine, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist erforderlich, bevor der Kunde Rechte aus Lieferverzug geltend machen kann.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Globex Logistics.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, zu sichern und auf eigene Kosten gegen Risiken zu versichern.
6.3 Bei Zahlungsrückstand oder Vertragsverletzungen kann Globex Logistics die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
7. Verkauf und Neutralisierung
7.1 Kunden müssen Logos, Kennzeichnungen oder Plaketten auf Containern entfernen und die Ware neutralisieren.
7.2 Importierte Container dürfen vor Lieferung benutzt werden, wodurch Gebrauchsspuren entstehen können.
7.3 Risiken gehen mit Übergabe auf den Kunden über.
8. Reparatur, Umbau, Wartung
8.1 Grundlage für Reparatur oder Umbau ist die technische Zeichnung des Kunden. Änderungen bedürfen schriftlicher Abstimmung.
8.2 Globex Logistics kann Zwischenabnahmen verlangen.
8.3 Bestimmung von Umfang und Zweckmäßigkeit liegt beim Kunden.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche und behördliche Einhaltung sowie die Zweckmäßigkeit der Ware.
9.2 Zufahrtswege und Arbeitsplätze müssen ausreichend zugänglich sein. Bei Verstoß kann Globex Logistics die Leistung verweigern.
10. Incoterms
Globex Logistics wendet die Incoterms (EXW, FCA, CPT, CIF, DDP, FAS, FOB) wie vereinbart an. Diese regeln Kosten, Risikoübergang und Transportpflichten.
11. Mängelrüge und Gewährleistung
11.1 Kunden müssen die Ware unverzüglich auf Mängel prüfen.
11.2 Offensichtliche Mängel müssen binnen 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich gerügt werden.
11.3 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung oder Beschädigung durch den Kunden.
11.4 Bei neuen Containern kann Globex Logistics nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten.
11.5 Gebrauchte Container werden „wie besichtigt“ verkauft, Gewährleistung ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen.
11.6 Transportkosten zur Nacherfüllung trägt Globex Logistics nur bis zum vereinbarten Lieferort.
11.7 Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, außer bei Vorsatz oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Haftung
12.1 Globex Logistics haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
12.2 Leichte Fahrlässigkeit wird nur bei wesentlichen Vertragspflichten übernommen, begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
12.3 Kein Ersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder Aufwendungen Dritter.
13. Höhere Gewalt
13.1 Globex Logistics haftet nicht für Ereignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Transportunterbrechungen).
13.2 Dauert ein solcher Fall länger als ein Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird der wirtschaftliche Zweck durch eine wirksame Regelung ersetzt.
Kontakt:
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können
Sie uns jederzeit kontaktieren:
GLOBEX Logistics UG
Langereihe 30
23941 Jersbek
E-Mail:
globex-logistics@get-b2b.com